15.11.2025 - Satzungsänderung

Mit Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung am 24.06.2025 haben wir einige Änderungen und Zusätze in unserer Satzung vorgenommen. Wir kommen damit einer Anregung unseres Prüfungsverbandes zur Anpassung der Satzung vor dem Hintergrund der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes nach. Grundlage hierfür ist die Mustersatzung des GdW vom September 2022, welche mit den Regelungen der aktuellen Satzung der AWG aus 2019 abgeglichen wurde.

Die für Sie wichtigste und interessanteste Festlegung betrifft die Verkürzung der Kündigungsfrist bei Austritt aus der Genossenschaft. Diese ändert sich von zwölf auf drei Monate zum Schluss des Kalenderjahres, wie dem nachstehenden Auszug aus der neuen Satzung der AWG zu entnehmen ist:

§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft

(1)       Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären.

(2)       Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss der Genossenschaft mindestens drei Monate vorher in schriftlicher Form zugehen.

Eine Neuauflage der Satzung ist erfolgt. Die aktuelle Fassung kann auf unserer Homepage (www.awg-altenburg.de) unter der Rubrik „INFO" und "SATZUNG“ eingesehen werden.

Bei Bedarf können Leseexemplare in unserer Geschäftsstelle abgeholt werden.