12.05.2026 - Anpassung Eintrittsgeld
Mit Beschluss der neuen Satzung im letzten Jahr wurde bei der Festsetzung des Eintrittsgeldes auf die Regelung der Mustersatzung des GdW zurückgegriffen, wonach der Betrag durch Vorstand und Aufsichtsrat gemäß der Zuständigkeiten nach § 28 festgelegt wird. Ab 1990 betrug das Eintrittsgeld 50,00 DM (25,56 EUR) und wurde mit der Währungsumstellung auf 25,00 EUR angepasst.
Mit Wirkung ab 01.05.2026 wird das Eintrittsgeld für neue Mitglieder auf 30,00 EUR erhöht.